RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
III. Sonstige Bundesgerichte
InsO § 170 Abs. 2, § 173 Abs. 1; UStG § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2Umsatzsteuer bei Verwertung des vom vorläufigen Insolvenzverwalter freigegebenen Sicherungsguts erst nach Insolvenzeröffnung
InsO§ 170
InsO§ 173
UStG§ 13b
BFH, Beschl. v. 19.07.2007 – V B 222/06 (FG Cottbus), ZIP 2007, 1998 = BB 2007, 2725 = BKR 2008, 64 = DB 2007, 2463BFHBeschl.19.7.2007V B 222/06ZIP 2007, 1998BB 2007, 2725BKR 2008, 64DB 2007, 2463FG Cottbus
Amtliche Leitsätze:
1. Die Veräußerung eines sicherungsübereigneten Gegenstands durch den Sicherungsnehmer an einen Dritten führt zu einem sogenannten Doppelumsatz, nämlich zu einer Lieferung des Sicherungsnehmers an den Erwerber (Dritten) und zugleich zu einer Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer.
2. Hat der Sicherungsnehmer einen sicherungsübereigneten Gegenstand vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Besitz genommen, aber erst nach der Eröffnung verwertet, liegt keine „Lieferung eines sicherungsübereigneten Gegenstands durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens“ i. S. d. § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG vor.