RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
LugÜ Art. 5 Nr. 3Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine Klage auf Schadensersatz wegen Betrugs zum Nachteil eines Geschädigten mit Wohnsitz in Deutschland durch einen in der Schweiz ansässigen Verwaltungsrat einer Gesellschaft nach dem Recht der Schweiz
LugÜArt. 5
BGH, Versäumnisurt. v. 06.11.2007 – VI ZR 34/07 (OLG Bamberg), WM 2008, 479BGHVersäumnisurt.6.11.2007VI ZR 34/07WM 2008, 479OLG Bamberg
Leitsatz:
Erleidet ein Kunde eines Vermögensverwaltungsvertrags Nachteile als Folge eines weisungswidrigen Verhaltens, so liegt der Handlungsort für deliktische Ansprüche am Ort des weisungswidrigen Verhaltens und der Erfolgsort am Ort der weisungswidrig verwalteten Vermögensmasse. Ein vorangegangener Anlagebetrug hat seinen eigenen Handlungs- und Erfolgsort.