RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2008
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1Widerlegliche Vermutung der Kenntnis des Kreditinstituts von der arglistigen Täuschung durch Vermittler von Steuersparmodell bei institutionalisiertem Zusammenwirken
BGB§ 311
BGH, Urt. v. 25.09.2007 – XI ZR 274/05 (OLG Celle), EWiR 2008, 97 (Madaus)BGHUrt.25.9.2007XI ZR 274/05EWiR 2008, 97 (Madaus)OLG Celle
Leitsätze:
1. Macht das im Rahmen eines Steuersparmodells auftretende Kreditinstitut die Darlehensgewährung vom Beitritt des Kunden zu einem für das Erwerbsobjekt bestehenden Mietpool abhängig, so ergeben sich hieraus nicht generell, sondern nur bei Hinzutreten spezifischer Risiken des konkreten Mietpools Aufklärungspflichten, deren Verletzung eine umfassende Rückabwicklung des Anlagegeschäfts zur Folge hat.
2. Im Fall einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben des Vermittlers wird eine diesbezügliche Kenntnis des Kreditinstituts widerleglich vermutet, wenn es mit dem Verkäufer, Fondsinitiatoren oder Vermittlern in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirkt, die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer bzw. Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben bzw. des Verkaufsprospektes objektiv evident sind. Die Verletzung einer auf dieser Kenntnis basierenden Aufklärungspflicht rechtfer-ZBB 2008, 120tigt dann ebenfalls die umfassende Rückabwicklung des Anlagegeschäfts.