RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
InsO §§ 131, 133, 134, 140Zur Insolvenzanfechtung von Verrechnungen durch Kreditinstitute aufgrund einer Globalzession
InsO§ 131
InsO§ 133
InsO§ 134
InsO§ 140
OLG Köln, Urt. v. 24.01.2007 – 2 U 50/05, ZIP 2007, 391 (LS)OLG KölnUrt.24.1.20072 U 50/05ZIP 2007, 391 (LS)
Leitsätze:
1. Hält bei einem Sicherheitenpoolvertrag der Poolführer die globalzedierten Forderungen (nur) treuhänderisch für die übrigen Kreditgeber, steht diesen in der Insolvenz des Kreditnehmers mangels dinglicher Zuordnung kein Recht auf abgesonderte Befriedigung zu.
2. Leitet der Poolführer die aufgrund der Globalzession eingezogenen Beträge anteilig an die übrigen Kreditgeber (Poolmitglieder) weiter, sind diese nicht Rechtsnachfolger i. S. v. § 145 Absatz 2 InsO.
3. Eine inkongruente Deckung bildet bereits dann ein gemäß § 286 ZPO zu berücksichtigendes Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von einer Gläubigerbenachteiligung, wenn dieser bei Vornahme der angefochtenen Handlung wusste, dass sich der Schuldner in einer finanziell beengten Lage befand.