RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 164, 676aZur Frage, ob beim Überweisungsverkehr zwischen verschiedenen Banken ein Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank oder ein Vertragsverhältnis zwischen dem Überweisenden und seiner Bank oder ein Vertragsverhältnis zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken zugunsten des Überweisungsempfängers zustande kommt
BGB§ 164
BGB§ 676a
OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.11.2006 – 17 U 19/06 (rechtskräftig), WM 2007, 300OLG KarlsruheUrt.21.11.200617 U 19/06rechtskräftigWM 2007, 300
Leitsatz:
Beim Überweisungsverkehr entsteht, wenn der Überweisende und der Überweisungsempfänger ihre Girokonten bei verschiedenen Banken unterhalten, weder ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Empfänger und der Überweisungsbank noch sind die Rechtsverhältnisse des Überweisenden mit seiner Bank oder zwischen den einzelnen am Überweisungsvorgang beteiligten Banken als Verträge zugunsten des Überweisungsempfängers zu qualifizieren.