RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 765Keine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, wenn der Bürge bewusst die Sicherungsabrede nicht zur Kenntnis genommen hat
BGB§ 242
BGB§ 765
OLG Hamm, Urt. v. 27.10.2006 – 12 U 76/06 (rechtskräftig), WM 2007, 550OLG HammUrt.27.10.200612 U 76/06rechtskräftigWM 2007, 550
Leitsätze:
1. Der aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommene Bürge kann sich im Erstprozess nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, wenn er den zugrunde liegenden Bauvertrag und die Sicherungsabrede bewusst nicht zur Kenntnis genommen hat; dies entspricht der bewussten Abweichung von der Sicherungsabrede.
ZBB 2007, 147
2. Das Vorgehen des Bürgschaftsgläubigers aus einer vom Bürgen bewusst ohne Kenntnisnahme von der Sicherungsvereinbarung erteilten Bürgschaft ist nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlich.