ZBB 2007, 146

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 194, 362Zum Fortbestand eines einem Kapitalanleger eingeräumten Rechts auf Rückzahlung des auf einen Zeichnungsschein für bestimmte Aktien eingezahlten Kapitals sowie zur Frage der Verjährung des Rechts auf Ausübung des Rücktritts BGB§ 194 BGB§ 362 OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.10.2006 – 5 U 108/06 (rechtskräftig), WM 2007, 447OLG StuttgartBeschl.11.10.20065 U 108/06rechtskräftigWM 2007, 447

Leitsätze:

1. Wird einem Kapitalanleger, der Zeichungsscheine erwirbt, die später in Aktien umgetauscht werden sollen, ein Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals bis zum Tausch der Zeichnungsscheine in Aktien eingeräumt, so besteht dieses Recht auch dann noch, wenn der Anleger zwar Aktien erhält, es sich jedoch überwiegend nicht um die vereinbarten, sondern um Aktien einer anderen, zum gleichen Konzern gehörenden Gesellschaft handelt.
2. Gestaltungsrechte wie das Recht auf Ausübung des Rücktritts unterliegen nicht der Verjährung.

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