RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 194, 362Zum Fortbestand eines einem Kapitalanleger eingeräumten Rechts auf Rückzahlung des auf einen Zeichnungsschein für bestimmte Aktien eingezahlten Kapitals sowie zur Frage der Verjährung des Rechts auf Ausübung des Rücktritts
BGB§ 194
BGB§ 362
OLG Stuttgart, Beschl. v. 11.10.2006 – 5 U 108/06 (rechtskräftig), WM 2007, 447OLG StuttgartBeschl.11.10.20065 U 108/06rechtskräftigWM 2007, 447
Leitsätze:
1. Wird einem Kapitalanleger, der Zeichungsscheine erwirbt, die später in Aktien umgetauscht werden sollen, ein Recht auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals bis zum Tausch der Zeichnungsscheine in Aktien eingeräumt, so besteht dieses Recht auch dann noch, wenn der Anleger zwar Aktien erhält, es sich jedoch überwiegend nicht um die vereinbarten, sondern um Aktien einer anderen, zum gleichen Konzern gehörenden Gesellschaft handelt.
2. Gestaltungsrechte wie das Recht auf Ausübung des Rücktritts unterliegen nicht der Verjährung.