RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AktG §§ 327a ffKein Anspruch der Minderheitsaktionäre auf erst nach Squeeze-out-Beschluss fällig werdenden Ausgleich aus Gewinnabführungsvertrag („Hypo Real Estate/Württembergische Hypothekenbank“)
AktG§ 327a
OLG München, Urt. v. 11.10.2006 – 7 U 3515/06, ZIP 2007, 582OLG MünchenUrt.11.10.20067 U 3515/06ZIP 2007, 582
Leitsätze:
1. Bei einer Aktienübertragung gegen Barabfindung (Squeeze out) steht den ausscheidenden Minderheitsaktionären ein vertraglich vereinbarter Ausgleich für außenstehende Aktionäre aus einem bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Drittunternehmen, der erst nach Fassung des Squeeze-out-Beschlusses fällig wird, nicht mehr zu. Dies gilt auch für den auf die Zeit bis zur Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister entfallenden Ausgleichsanspruch.
2. Die Klausel im Gewinnabführungsvertrag „falls dieser Vertrag während eines Geschäftsjahres der abführenden Gesellschaft endet, vermindert sich der Ausgleich zeitanteilig“, ist nicht entsprechend zugunsten der ausscheidenden Minderheitsaktionäre beim Squeeze out anzuwenden.