RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
EGBGB Art. 27 Abs. 1; BGB §§ 123, 134, 275 Abs. 1; HGB § 87c Abs. 2; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1Zur Frage des anwendbaren Rechts auf die Vertragsbeziehung, zum Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87 c Abs. 2 HGB, zu den Folgen eines Verstoßes gegen § 32 KWG im Hinblick auf die Wirksamkeit eines Handelsvertretervertrages (Vermittlung von Vertriebspartnern für Anlageprodukte) sowie zur Täuschung durch Verschweigen fehlender Erlaubnis nach § 32 KWG
EGBGBArt. 27
BGB§ 123
BGB§ 134
BGB§ 275
HGB§ 87c
KWG§ 32
OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.09.2006 – 1 U 34/06 (rechtskräftig), WM 2007, 350OLG KarlsruheUrt.18.9.20061 U 34/06rechtskräftigWM 2007, 350
Leitsätze:
1. Ein Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG führt nicht gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrages, in dem sich der ohne die erforderliche Erlaubnis handelnde Kreditvermittler gegenüber einer Bank zur Zuführung von neuen Kunden für bestimmte Anlagegeschäfte verpflichtet.
2. Ist ein Schuldner aufgrund eines deutschem Recht unterliegenden Vertrages zur Erteilung von Auskünften verpflichtet und würde die Erfüllung dieser Pflicht zu einer Verletzung des Bankgeheimnisses nach Art. 47 des schweizerischen Bankengesetzes führen, hat dies nicht die Nichtigkeit des Vertrages zur Folge. Der Auskunftsanspruch kann aber gemäß § 275 Abs. 1 BGB wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen sein.
3. Die Erteilung gesetzlich geschuldeter Auskünfte an einen von ihr beauftragten Handelsvertreter durch eine Bank stellt keinen Verstoß gegen Art. 47 des schweizerischen Bankengesetzes dar.