RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
InsO § 129Zur Schlüssigkeit einer Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters, wenn die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist
InsO§ 129
BGH, Beschl. v. 01.02.2007 – IX ZB 248/05 (LG Hamburg), ZIP 2007, 601BGHBeschl.1.2.2007IX ZB 248/05ZIP 2007, 601LG Hamburg
Amtlicher Leitsatz:
Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags die Darlegung, dass die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde.