ZBB 2007, 144

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof InsO § 129Zur Schlüssigkeit einer Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters, wenn die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist InsO§ 129 BGH, Beschl. v. 01.02.2007 – IX ZB 248/05 (LG Hamburg), ZIP 2007, 601BGHBeschl.1.2.2007IX ZB 248/05ZIP 2007, 601LG Hamburg

Amtlicher Leitsatz:

Hat der Anfechtungsgegner in Fällen der Insolvenzanfechtung, in denen die angefochtene Zahlung über ein Bankkonto erfolgt ist, die objektive Gläubigerbenachteiligung bestritten, gehört zur Schlüssigkeit des Klagevortrags die Darlegung, dass die Zahlung aus einem Guthaben oder im Rahmen einer eingeräumten Kreditlinie erbracht wurde.

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