RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
AktG §§ 131, 120, 132Kein Auskunftsanspruch über die Einzelvergütung der Mitglieder eines organexternen Leitungsgremiums („Deutsche Bank“)
AktG§ 131
AktG§ 120
AktG§ 132
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 30.01.2006 – 20 W 52/05, ZIP 2006, 614OLG Frankfurt/M.Beschl.30.1.200620 W 52/05ZIP 2006, 614
Leitsätze:
1. Eine Aktiengesellschaft kann verpflichtet sein, einem Aktionär in der Hauptversammlung auf Frage Auskunft über die Gesamtvergütung der Mitglieder eines Gremiums zu erteilen, das innerhalb einer Umstrukturierung der Führungsebene neu geschaffen wurde und dem eine herausragende, exponierte Stellung zukommt.
2. Eine Auskunft über die Höhe der Vergütung einzelner Mitglieder dieses Gremiums, die nicht dem Vorstand angehören, darf der Vorstand zur Vermeidung des Nachteils der Abwerbung solcher Mitarbeiter verweigern.