RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
II. Sonstige Bundesgerichte
VwVfG §§ 35, 49a Abs. 1, 3; VwGO § 158Rückforderung und Verzinsung eines zinslos gewährten Darlehens
VwVfG§ 35
VwVfG§ 49a
VwGO§ 158
BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 – BVerwG 3 C 50.04 (OVG Magdeburg), NJW 2006, 536BVerwGUrt.8.9.2005BVerwG 3 C 50.04NJW 2006, 536OVG Magdeburg
Leitsätze:
1. Ist ein zinsloses Darlehen von der öffentlichen Hand zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft in Anwendung der Zwei-Stufen-Theorie durch Verwaltungsakt bewilligt und sodann auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Darlehensvertrags ausgezahlt worden, so kann die Rückforderung und Verzinsung des Darlehensbetrags wegen Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids nicht nach § 49a VwVfG durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden.
2. Hat die Vorinstanz nach teilweiser Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich des erledigten und des streitig gebliebenen Teils formal und sachlich eine einheitliche Kostenentscheidung getroffen, so kann bei Anfechtung der Hauptsacheentscheidung die Kostenentscheidung auch hinsichtlich des erledigten Teils mit Rechtsmitteln angefochten werden.