RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB § 675 Abs. 2Zur Beweislast für Kausalität der unzureichenden Aufklärung durch Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage für Anlegerschaden
BGB§ 675
BGH, Urt. v. 09.02.2006 – III ZR 20/05 (OLG Düsseldorf), ZIP 2006, 568BGHUrt.9.2.2006III ZR 20/05ZIP 2006, 568OLG Düsseldorf
Leitsatz:
Wenn der Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage „Innenprovisionen“ ungenügend offen gelegt oder sonstige Unrichtigkeiten im Prospekt nicht richtig gestellt hat, ist es grundsätzlich seine Sache, die durch die Lebenserfahrung begründete (tatsächliche) Vermutung, dass der Anlageinteressent bei richtiger Aufklärung von der Zeichnung der Anlage abgesehen hätte, durch konkreten Vortrag zu entkräften.