RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
BGB §§ 328, 280Zur Frage, ob in den Schutzbereich des Vertrages zwischen einer GmbH, die verbriefte Genussrechte an der eigenen Gesellschaft vertreibt, mit einem Wirtschaftsprüfer über die (hier: freiwillige) Prüfung des Jahresabschlusses die zukünftigen Genussrechtserwerber einbezogen sind; zur prospekthaftungsrechtlichen Verantwortlichkeit eines Wirtschaftsprüfers
BGB§ 328
BGB§ 280
BGH, Urt. v. 15.12.2005 – III ZR 424/04 (OLG Bamberg), DB 2006, 385 = WM 2006, 423BGHUrt.15.12.2005III ZR 424/04DB 2006, 385WM 2006, 423OLG Bamberg
Amtliche Leitsätze:
1. Zur Frage, ob in den Schutzbereich des Vertrages zwischen einer GmbH, die verbriefte Genussrechte an der eigenen Gesellschaft vertreibt, mit einem Wirtschaftsprüfer über die (hier: freiwillige) Prüfung des Jahresabschlusses die zukünftigen Genussrechtserwerber einbezogen sind.
2. Allein daraus, dass im Verkaufsprospekt im Einverständnis mit dem für den Unternehmer tätigen Wirtschaftsprüfer dessen Bestätigungsvermerk zum letzten geprüften Jahresabschluss abgedruckt worden ist – verbunden mit seiner Erklärung, im Rahmen der Vorprüfung zur Jahresabschlussprüfung für das nächste Geschäftsjahr seien keine Anhaltspunkte für eine vom Vorjahr abweichende Beurteilung bekannt geworden –, ergibt sich keine prospekthaftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Wirtschaftsprüfers für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Es trifft diesen also selbst dann keine „Prospektaktualisierungspflicht“, wenn ihm eine nachträgliche wesentliche Verschlechterung des Unternehmens bekannt wird, die die Vermögensinteressen der potentiellen Anleger gefährdet.