RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 2; AO § 222Inkongruenz der Vereinbarung über eine Stundung von Steuerforderungen gegen Abtretung eines Anspruchs des Insolvenzschuldners gegen einen Hoheitsträger
InsO§ 131
AO§ 222
BGH, Urt. v. 29.09.2005 – IX ZR 184/04 (OLG Bremen), ZIP 2005, 2025 = NJW-RR 2006, 414 = WM 2005, 2193 = EWiR 2006, 151 (Eisner)BGHUrt.29.9.2005IX ZR 184/04ZIP 2005, 2025NJW-RR 2006, 414WM 2005, 2193EWiR 2006, 151 (Eisner)OLG Bremen
Amtliche Leitsätze:
1. Eine in der kritischen Zeit mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung, nach der dieser berechtigt ist, sich durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung von seiner Schuld zu befreien, ist inkongruent.
2. Eine Stundungsvereinbarung der Finanzbehörde mit einem zahlungsunfähigen Schuldner, nach der Stundung gegen Abtretung einer Kundenforderung gewährt wird, ist auch dann inkongruent, wenn sich die Forderung des Schuldners ebenfalls gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt richtet.