RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
KWG §§ 1, 23a, 32, 37, 38, 54; InsO § 15Voraussetzungen für die Anordnung der Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte
KWG§ 1
KWG§ 23a
KWG§ 32
KWG§ 37
KWG§ 38
KWG§ 54
InsO§ 15
VG Frankfurt/M., Beschl. v. 16.11.2004 – 9 G 3823/04 (V), WM 2005, 515VG Frankfurt/M.Beschl.16.11.20049 G 3823/04 (V)WM 2005, 515
Leitsätze:
1. Finanzkommissionsgeschäfte i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 32 Abs. 1 KWG können auch vorliegen, wenn die Anlage der Gelder als Kommanditbeteiligung ausgestaltet ist. Entscheidend für die Erlaubnispflichtigkeit ist, ob die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung nur die Erbringung einer Dienstleistung für die Geldgeber und Kommanditisten verschleiert.
2. Die Anordnung der Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG muss genau angeben, welche Geschäfte in welcher Weise und durch welche Maßnahmen abzuwickeln sind. Beschränkt sich eine Anordnung auf die Abwicklung dem Grunde nach, ist die Maßnahme nicht ausreichend bestimmt.
3. § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG erlaubt es nicht, Umfang und Art der Abwicklung unerlaubt betriebener Bankgeschäfte einem Abwickler zu übertragen, ohne ein behördliches Abwicklungskonzept zur Grundlage der Abwicklerbestellung zu machen. Der Abwickler nach § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG ist nur Kontroll- und Vollstreckungshelfer der Behörde.