RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
cic; BGB § 823; WpHG §§ 31, 32, 37aBeginn der Verjährung von Ersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Wertpapierdienstleistung nach § 37a WpHG
cic
BGB§ 823
WpHG§ 31
WpHG§ 32
WpHG§ 37a
LG Düsseldorf, Urt. v. 30.01.2004 – 15 O 233/03 (rechtskräftig), BKR 2005, 76LG DüsseldorfUrt.30.1.200415 O 233/03rechtskräftigBKR 2005, 76
Leitsätze:
1. Zwar ist grundsätzlich derjenige, dem eine vorvertragliche Aufklärungspflicht obliegt, beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch bei gehöriger Aufklärung entstanden wäre; etwas anderes gilt aber, wenn es bei ordnungsgemäßer Beratung nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben hätte.
2. Die Verjährungsfrist beginnt bei mangelnder Aufklärung über die Risiken bei Finanztermingeschäften nicht erst, wenn sich das Risiko realisiert, sondern bereits mit Abschluss des Vertrages.