ZBB 2005, 148

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB § 134; HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3; RBerG Art. 1 § 1Finanzierung eines Darlehens über Lebensversicherung BGB§ 134 HWiG§ 1 RBerGArt. 1 § 1 OLG Bamberg, Urt. v. 06.12.2004 – 4 U 144/03, BKR 2005, 108 (LS)OLG BambergUrt.6.12.20044 U 144/03BKR 2005, 108 (LS)

Leitsätze:

1. Ein Wissensvorsprung der Bank darüber, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts stünde, begründet grundsätzlich keine Aufklärungspflicht.
2. Die Finanzierung eines Darlehens über eine Lebensversicherung ist eine durchaus gängige Finanzierungsmethode, die keine Rollenüberschreitung der Bank begründen kann.
3. Allein die Nennung des Namens der Bank im Prospekt kann die Annahme, die Bank habe die gesamte Beteiligung geprüft, nicht begründen.
4. Immobilienkredite und das jeweils finanzierte Grundstücksgeschäft sind grundsätzlich nicht als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte anzusehen, weil bei einem Immobilienkauf auch der rechtsunkundige und geschäftsunerfahrene Laie weiß, dass Kreditgeber und Immobilienverkäufer in der Regel verschiedene Personen sind.
5. Der Schutzzweck des gegen den Rechtsbesorger gerichteten Verbots nach Art. 1 § 1 RBerG gebietet es nicht, die Sanktion der Nichtigkeit auch auf die von ihm vermittelten oder von ihm als Vertreter abgeschlossenen Geschäfte zu erstrecken.

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