ZBB 2005, 144

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof BGB §§ 328, 331Anlegung eines Sparbuchs durch einen nahen Angehörigen auf den Namen eines Kindes als Zuwendung auf den Todesfall BGB§ 328 BGB§ 331 BGH, Urt. v. 18.01.2005 – X ZR 264/02 (OLG Hamm), WM 2005, 462BGHUrt.18.1.2005X ZR 264/02WM 2005, 462OLG Hamm

Amtlicher Leitsatz:

Legt ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes an, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, so ist aus diesem Verhalten in der Regel zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tode vorbehalten will.

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