RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
VerbrKrG § 12; BGB §§ 498, 535Kündigung eines Finanzierungsleasingvertrages wegen Zahlungsverzuges trotz Rückführung des Rückstands unter 5 % nach Kündigungsandrohung
VerbrKrG§ 12
BGB§ 498
BGB§ 535
BGH, Urt. v. 26.01.2005 – VIII ZR 90/04 (OLG Dresden), ZIP 2005, 406 = BB 2005, 572 = DB 2005, 550 = WM 2005, 459BGHUrt.26.1.2005VIII ZR 90/04ZIP 2005, 406BB 2005, 572DB 2005, 550WM 2005, 459OLG Dresden
Amtliche Leitsätze:
1. Die Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags (hier: Finanzierungsleasingvertrag) wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers (Leasingnehmers) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher vor Ausspruch der ihm angedrohten Kündigung den rückständigen Betrag durch eine Teilzahlung unter die Rückstandsquote von zehn beziehungsweise fünf vom Hundert des Nennbetrags des Kredits oder des Teilzahlungspreises zurückführt.
2. Die Kündigung eines Verbraucherkreditvertrags wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers ist unwirksam, wenn der Kreditgeber mit der Kündigungsandrohung einen höheren als den vom Verbraucher tatsächlich geschuldeten rückständigen Betrag fordert. Das gilt auch dann, wenn die Zuvielforderung sich nur aus gesondert in Rechnung gestellten Nebenforderungen zusammensetzt, auf die der Kreditgeber keinen Anspruch hat.