RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
Sechste Richtlinie 77/388/EWGZur umsatzsteuerlichen Qualifizierung der bankmäßigen Vermögensverwaltung eines Kreditinstituts
77/388/EWGSechste Richtlinie
EuGH, Urt. v. 21.10.2004 – Rs C–8/03, WM 2005, 222EuGHUrt.21.10.2004Rs C–8/03WM 2005, 222
Leitsatz:
Die Investmentgesellschaften mit variablem Grundkapital (société dʼinvestissement à capital variable, SICAV), deren ausschließlicher Zweck im Sinne der Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung anzulegen, sind nach Artikel 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage mehrwertsteuerpflichtig, so dass der Ort der in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie genannten Dienstleistungen, die solchen SICAV erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind als der Dienstleistende, der Ort ist, an dem diese SICAV den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit haben.