Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10. März 2004 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG) vorgelegt. Das Gesetzgebungsvorhaben wird zu Änderungen mit erheblichen praktischen Auswirkungen insbesondere für börsennotierte Aktiengesellschaften führen. Der Referentenentwurf enthält zwei Themenkomplexe: Im ersten Teil des Entwurfs wird das Wertpapierhandelsgesetz an vielen Stellen formal und inhaltlich geändert, insbesondere in den Bereichen Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität und Wertpapieranalyse. Hierbei wird die EG-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt. Der zweite Teil des Entwurfs betrifft – insofern rein auf nationaler Ebene – die Einführung einer Prospektpflicht für den so genannten „Grauen Kapitalmarkt“. Nachfolgend abgedruckt sind die Allgemeine Begründung (A) sowie der Entwurfstext mit der – der jeweiligen Vorschrift zugeordneten – besonderen Begründung (B).