ZBB 2004, 160

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Landgerichte BGB § 765Anspruch aus Partnerausschüttungsbürgschaft auch für Defizit nach Auseinandersetzungsbilanz BGB§ 765 LG Osnabrück, Urt. v. 16.12.2003 – 7 O 1615/03, ZIP 2004, 307 = EWiR 2004, 329 (Vogel)LG OsnabrückUrt.16.12.20037 O 1615/03ZIP 2004, 307EWiR 2004, 329 (Vogel)

Leitsätze:

1. Werden Bürgschaften für Überentnahmen-Partnerausschüttungen nach § 11.25 Muster-ARGE-Vertrag begeben, erfassen diese auch das Defizit nach einer Auseinandersetzungsbilanz, sofern es aus der Überentnahme herrührt. Daran ändert nicht, dass die Überentnahmen als unselbständige Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsbilanz eingeflossen sind.
2. Bürgschaften auf erstes Anfordern für Überentnahmen eines Gesellschafters haben die Funktion eines „Bardepots.“ Der Einwand der Durchsetzungssperre bis zur Vorlage einer Auseinandersetzungsbilanz greift deshalb nicht.

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