ZBB 2004, 159

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Landgerichte BGB §§ 138, 242, 607, 812 Abs. 1 Alt. 1Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung BGB§ 138 BGB§ 242 BGB§ 607 BGB§ 812 LG Koblenz, Urt. v. 30.07.2003 – 3 O 37/03 (rechtskräftig), WM 2004, 624LG KoblenzUrt.30.7.20033 O 37/03rechtskräftigWM 2004, 624

Leitsatz:

Der Kreditnehmer hat keinen Anspruch auf Ablösung eines Festkredits gegen Vorfälligkeitsentschädigung, wenn zwar seine Ehe geschieden worden ist und somit das Einkommen der Ehefrau für die Tilgung nicht mehr herangezogen werden kann, der Kreditnehmer aber nicht unterhaltspflichtig ist und seine finanziellen Verhältnisse sich nicht derart verschlechtert haben, dass ihm ein Halten der finanzierten Wohnung und eine Bedienung der Kreditverbindlichkeit nicht mehr möglich wäre. Allein sein Interesse an einer Umschuldung zu günstigeren Bedingungen ist kein Fall, der die Bank zur Modifikation des Darlehensvertrags verpflichtet.

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