RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 670, 675, 812, 242; pVV; Eurocard-Kundenbedingungen Nr. 6Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Kartenverlust – PIN-Anscheinsbeweis
BGB§ 670
BGB§ 675
BGB§ 812
BGB§ 242
pVV
Eurocard-KundenbedingungenNr. 6
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 15.07.2003 – 19 U 71/03, NJW-RR 2004, 206OLG Frankfurt/M.Beschl.15.7.200319 U 71/03NJW-RR 2004, 206
Leitsätze:
1. Es stellt eine die Ersatzpflicht des Kreditkartenunternehmers ausschließende Pflichtverletzung des Karteninhabers gegen den Kartenvertrag dar, wenn der Karteninhaber die PIN – auch in einer Telefonnummer verschlüsselt – zusammen mit der Karte (hier: in derselben Tasche) aufbewahrt.
2. Der Karteninhaber hat den Verlust der Kreditkarte unverzüglich nach Bemerken des Verlustes mitzuteilen und die Kartensperre zu beantragen; andernfalls hat er keinen Ersatzanspruch für vor Verlustmeldung und Kartensperre erfolgte Belastungen. Eine Verlustmeldung für eine am Flughafen abhanden gekommene Karte eineinhalb Stunden später ist nicht mehr unverzüglich.