RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
HWiG § 1 Abs. 1 a. F.; BGB § 123Keine Zurechnung einer Haustürsituation allein wegen Kenntnis der Bank vom gewerblichen Vertrieb der Immobilie und der Darlehensvermittlung
HWiG a. F.§ 1
BGB§ 123
BGH, Urt. v. 20.01.2004 – XI ZR 460/02 (OLG Dresden), ZIP 2004, 500 = DB 2004, 647 = WM 2004, 521BGHUrt.20.1.2004XI ZR 460/02ZIP 2004, 500DB 2004, 647WM 2004, 521OLG Dresden
Amtlicher Leitsatz:
Eine Haustürsituation i. S. d. § 1 Abs. 1 HWiG ist der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen nicht allein deshalb zuzurechnen, weil die Bank Kenntnis davon hat, dass die Eigentumswohnung nicht von einer Privatperson, sondern von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft über einen Vermittler verkauft und der Darlehensvertrag über ihn vermittelt wurde. Allein dieser Umstand lässt nicht den Schluss zu, dass die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung.