RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 812, 818Bereicherungsanspruch der Bank gegen den Steuerfiskus nach Einlösung eines durch einen von geschäftsunfähigem Vertreter einer juristischen Person Bevollmächtigten ausgestellten Schecks
BGB§ 812
BGB§ 818
ZBB 2004, 156
BGH, Urt. v. 03.02.2004 – XI ZR 125/03 (OLG Karlsruhe), ZIP 2004, 659 = BB 2004, 683BGHUrt.3.2.2004XI ZR 125/03ZIP 2004, 659BB 2004, 683OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Ein Kreditinstitut hat nach der Einlösung eines Schecks einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Scheckbegünstigten, wenn der Scheck von einem Mitarbeiter einer juristischen Person ausgestellt worden ist, dessen Kontovollmacht von einem geschäftsunfähigen Vertreter der juristischen Person erteilt worden und deshalb nichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 = ZIP 2001, 781, dazu EWiR 2001, 665 (Haertlein); BGHZ 152, 307 = ZIP 2003, 69, dazu EWiR 2003, 215 (Häuser)).
2. Ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus ist grundsätzlich nicht gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu verzinsen.