RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
ZPO § 546 a. F.Zur Frage des Streitgegenstandes bei einer auf Auszahlung des Saldos aus der Abrechnung einer Forderung mit Gegenforderungen gerichteten Klage; zur Frage der Beschwer des Klägers wegen einer nur scheinbaren Teilabweisung seiner Klage
ZPO a. F.§ 546
BGH, Urt. v. 20.01.2004 – XI ZR 69/02 (OLG Hamburg), WM 2004, 466BGHUrt.20.1.2004XI ZR 69/02WM 2004, 466OLG Hamburg
Amtliche Leitsätze:
1. Wird auf Auszahlung des aus der Abrechnung einer Forderung mit Gegenforderungen sich ergebenden Saldos oder eines Teils davon geklagt, so sind die zwischen den Parteien umstrittenen Gegenforderungen rechtlich unselbständige Abrechnungsposten und keine selbständigen Streitgegenstände.
2. Gibt das Berufungsgericht dem Zahlungsantrag in vollem Umfang statt, weist es aber dennoch in Verkennung des Streitgegenstandes die Klage teilweise ab, so ergibt sich daraus eine Beschwer des Klägers, die er mit der Revision beseitigen kann.