RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 249, 250, 276Aufklärungspflicht der Bank, die die Beteiligung an einem Bauherrenmodell empfohlen und finanziert hat, über hinter Prospektangaben zurückbleibende Mieterträge
BGB§ 249
BGB§ 250
BGB§ 276
BGH, Urt. v. 13.01.2004 – XI ZR 355/02 (KG), ZIP 2004, 452 = BB 2004, 515 = WM 2004, 422 = EWiR 2004, 269 (Lange)BGHUrt.13.1.2004XI ZR 355/02ZIP 2004, 452BB 2004, 515WM 2004, 422EWiR 2004, 269 (Lange)KG
Amtliche Leitsätze:
1. Empfiehlt eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell, so muss sie ihn ungefragt informieren, wenn die erzielten Mieterträge der in einem steuersparenden Bauherrenmodell bereits erstellten Eigentumswohnungen nicht den im Anlageprospekt prognostizierten Mieten entsprechen und die Vermietung der Wohnungen Schwierigkeiten bereitet.
2. Ein Freistellungsanspruch wandelt sich in einen Zahlungsanspruch des Geschädigten um, wenn der Schädiger jeden Schadensersatz ernsthaft und endgültig verweigert und der Geschädigte Geldersatz fordert.
3. Zur Berechnung und Abwicklung des dem Anleger und Kreditnehmer entstandenen Schadens.