ZBB 2003, 134
BAFin: Bekanntmachung zur Auslegung einzelner Begriffe in § 34b WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) hat mit Datum vom 7. März 2003 Regelungen für die Wertpapieranalyse durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Die „Bekanntmachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Auslegung einzelner Begriffe in § 34b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)“ enthält Anforderungen an die Erstellung einer Analyse sowie die Offenlegung von Interessenkonflikten. Sie konkretisiert damit § 34b WpHG, der durch das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz eingeführt wurde.
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