RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 31, 823; AGB-Bk Nr. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1Schadensersatz begründender Verstoß gegen das Bankgeheimnis durch Behauptung der Kreditunwürdigkeit („Kirch“)
BGB§ 31
BGB§ 823
AGB-BkNr. 2
GGArt. 5
LG München I, Urt. v. 18.02.2003 – 33 O 8439/02, BKR 2003, 244LG München IUrt.18.2.200333 O 8439/02BKR 2003, 244
Leitsätze:
1. Die Behauptung der Kreditunwürdigkeit ist eine kundenbezogene Tatsachenbehauptung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Worte „kreditunwürdig“ oder „insolvent“ gewählt werden.
2. Es stellt einen Verstoß gegen das Bankgeheimnis dar, wenn die behauptete Kreditunwürdigkeit weder offenkundig noch allgemein bekannt ist.
3. Ein irgendwie geartetes Interesse Dritter kann nicht die dem Kunden gegenüber bestehende Pflicht zur Verschwiegenheit beseitigen.
4. Die Behauptung der Kreditunwürdigkeit ist nicht als Leistungskritik oder als Beitrag zum geistigen Meinungskampf durch Art. 5 Abs. 1 GG gerechtfertigt.