RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB a. F. §§ 276, 278; BGB § 242Kein Einwendungsdurchgriff gegen die den Kauf einer Eigentumswohnung und den Bauträger der Wohnanlage finanzierende Bank bei deutlicher Erkennbarkeit der Schwächen der Wohnung
BGB a. F.§ 276
BGB a. F.§ 278
BGB§ 242
OLG München, Urt. v. 19.12.2002 – 19 U 3598/02, ZIP 2003, 336OLG MünchenUrt.19.12.200219 U 3598/02ZIP 2003, 336
Leitsatz:
Der Käufer einer Eigentumswohnung, dem von der finanzierenden Bank eine Wohnanlage, die sie ebenfalls finanziert hat, nur allgemein empfohlen wurde, kann sich nicht erfolgreich auf einen Einwendungsdurchgriff gemäß § 242 BGB berufen, wenn er sich die von ihm erworbene Wohnung unbeeinflusst von der Bank vor Ort auf einem Plan, der die Schwächen der Wohnung deutlich erkennen ließ, ausgesucht hat und diese Wohnung sich als „Ausreißer“ innerhalb einer ordentlichen Wohnanlage erweist.