RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 670, 675 Abs. 1, § 823 Abs. 2; HGB § 396 Abs. 2; StGB § 263a Abs. 1Sollsaldoausgleich bei Verlusten aus Wertpapiergeschäften über Internet außerhalb Börsenöffnungszeiten
BGB§ 670
BGB§ 675
BGB§ 823
HGB§ 396
StGB§ 263a
LG Berlin, Urt. v. 05.07.2002 – 36 O 50/02, NJW-RR 2003, 181LG BerlinUrt.5.7.200236 O 50/02NJW-RR 2003, 181
Leitsatz:
Ein Discount Broker hat keinen Anspruch auf Ausgleich des Sollsaldos eines Kunden, der dadurch entstanden ist, dass der Kunde außerhalb der üblichen Börsenöffnungszeiten per Internet Wertpapiergeschäfte aufgrund der online angezeigten Schlusskurse des Vortags tätigt, welche von dem Discount Broker am Folgetag zu einem abweichenden Eröffnungskurs ZBB 2003, 132ausgeführt werden, wenn dem Kunden unmittelbar nach Abgabe seiner Order über das Internet ein der Ausführung zu den überholten Kursen entsprechender Kontostand angezeigt wurde.