RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 138Keine Sittenwidrigkeit finanziell überfordernder Mithaftung für Bauspardarlehen bei Begleichung der Geschäftsverbindlichkeiten des Ehemannes
BGB§ 138
OLG Dresden, Beschl. v. 10.09.2002 – 17 W 1085/02 (rechtskräftig), BKR 2003, 159OLG DresdenBeschl.10.9.200217 W 1085/02rechtskräftigBKR 2003, 159
Leitsatz:
Die Verwendung eines Bauspardarlehens zur Begleichung der Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb des Ehemannes erfolgt aufgrund gemeinsamer vernünftiger Erwägungen der Eheleute. Damit wird die Vermutung der Sittenwidrigkeit einer die Ehefrau finanziell überfordernden Mithaftungsübernahme widerlegt, auch wenn das Darlehen zweckwidrig nicht zu Bausparzwecken eingesetzt wird.