RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 249 ffBerücksichtigung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäft auch bei verschiedenartigen Produkten zur Ermittlung des Schadensersatzes wegen Aufklärungspflichtverletzung der Bank („Turbodyne“)
BGB§ 249
OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.10.2002 – 6 U 9/02 (rechtskräftig), ZIP 2003, 471OLG DüsseldorfUrt.10.10.20026 U 9/02rechtskräftigZIP 2003, 471
Leitsätze:
1. Bei einem Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung sind Gewinne aus Wertpapiergeschäften auch bei verschiedenartigen Produkten zu berücksichtigen, jedenfalls wenn die erforderliche Aufklärungsdichte bei den Gewinngeschäften höher gewesen wäre.
2. Die Pflichten einer Bank beschränken sich auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung; weder haftet die Bank für eine nachträglich abweichende Entwicklung noch treffen sie fortlaufende Warn- und Überwachungspflichten.