RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 171, 177, 1148; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 800Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde
BGB§ 171
BGB§ 177
BGB§ 1148
ZPO§ 794
ZPO§ 800
OLG Zweibrücken, Urt. v. 01.07.2002 – 7 U 69/01, WM 2003, 380OLG ZweibrückenUrt.1.7.20027 U 69/01WM 2003, 380
Leitsätze:
1. Eine Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, die ein Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärt und die der Vertretende nicht genehmigt hat, untersteht als prozessuale Willenserklärung lediglich prozessrechtlichen Grundsätzen und kann nicht in direkter oder entsprechender Anwendung der §§ 171 ff BGB als rechtswirksam behandelt werden (im Anschluss an das Senatsurt. OLG-Report 2002, 185).
2. Die Vollstreckungsabwehrklage eines Grundstückskäufers, der nach eigener Sachdarstellung bloßer „Bucheigentümer“ geworden sein will, gegen die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer von dem Verkäufer/Voreigentümer in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde erklärten Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung mit Wirkung gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer (§ 800 ZPO) ist unschlüssig.