ZBB 2003, 126

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB §§ 249, 254, 276Kausalität und Haftungsumfang der Bank bei Verletzung der Offenlegungspflicht – Provisionsbeteiligung des Vermögensverwalters BGB§ 249 BGB§ 254 BGB§ 276 ZBB 2003, 127 OLG Köln, Urt. v. 20.02.2002 – 13 U 28/01, WM 2003, 338OLG KölnUrt.20.2.200213 U 28/01WM 2003, 338

Leitsätze:

1. Ein fortbestehendes Vertrauen in die Anlagekompetenz eines Vermögensverwalters entkräftet nicht die Vermutung, dass sich der Anleger bei der gebotenen Aufklärung der Bank über die vom Vermögensverwalter verheimlichte Provisions- und Gebührenteilungsvereinbarung von diesem getrennt hätte.
2. Hat die Bank den Anleger so zu stellen, wie er stünde, wenn er den vertrauensunwürdigen Vermögensverwalter nicht (länger) beauftragt hätte, so berührt die offene Frage, ob der Anleger mit einem anderen Vermögensverwalter im Ergebnis besser gefahren wäre, weder die Schadensentstehung noch die Kausalität des pflichtwidrigen Verhaltens der Bank.
3. Gegenüber diesem Haftungsgrund (aus Verletzung der Offenlegungspflicht) begründet es auch kein Mitverschulden des Anlegers, dass er trotz der vom Vermögensverwalter verursachten hohen Verluste und einer Warnung der Bank vor der Anlagestrategie des Vermögensverwalters diesen wieder hochspekulative Optionsgeschäfte hat tätigen lassen.

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