ZBB 2003, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung I. Europäischer Gerichtshof RL 78/660/EWG Art. 14, 20 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 Buchst. c bb, e; HGB § 238 Abs. 1, § 239 Abs. 2, § 242 Abs. 1, § 243 Abs. 1, 2, § 249 Abs. 1 Satz 1, § 251 Satz 1, § 252 Abs. 1 Nr. 4, § 253 Abs. 1 Satz 2, § 264 Abs. 1, 2, § 268 Abs. 7, § 289 Abs. 1; EStG § 5 Abs. 1Rückstellung für mögliche Verluste aus einer Kreditausfallgarantie: Keine rückwirkende Neubewertung bei Kreditrückzahlung nach dem Bilanzstichtag RL 78/660/EWGArt. 14 RL 78/660/EWGArt. 20 RL 78/660/EWGArt. 31 HGB§ 238 HGB§ 239 HGB§ 242 HGB§ 243 HGB§ 249 HGB§ 251 HGB§ 252 HGB§ 253 HGB§ 264 HGB§ 268 HGB§ 289 EStG§ 5 EuGH, Urt. v. 07.01.2003 – Rs C–306/99, BB 2003, 355EuGHUrt.7.1.2003Rs C–306/99BB 2003, 355

Urteilsausspruch:

1. Die im zweiten und im dritten Teil der Vorabentscheidungsfragen enthaltenen Fragen nach der Auslegung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. 7. 1978 aufgrund von Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen sind zulässig.
2. Die Vierte Richtlinie 78/660 schließt nicht aus, dass nach ihrem Art. 20 Abs. 1 zu vermutende Verluste oder Verbindlichkeiten aufgrund einer gemäß Art. 14 dieser Richtlinie unter der Bilanz angegebenen Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz als Rückstellung ausgewiesen werden, sofern der fragliche Verlust oder die fragliche Verbindlichkeit am Bilanzstichtag als wahrscheinlich oder sicher qualifiziert werden kann. Art. 31 Abs. 1 Buchst. e dieser Richtlinie schließt nicht aus, dass zur Wahrung der Grundsätze der Vorsicht und des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögenslage eine pauschale Beurteilung aller relevanten Gesichtspunkte die geeignetste Bewertungsmethode darstellt.
3. Unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens stellt die nach dem Bilanzstichtag (auf den für die Bewertung der Bilanzposten abzustellen ist) erfolgte Rückzahlung eines Kredits keine Tatsache dar, die eine rückwirkende Neubewertung einer Rückstellung erfordert, die sich auf diesen Kredit bezieht und auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen ist. Die Beachtung des Grundsatzes des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes verlangt jedoch, dass im Jahresabschluss der Wegfall des mit dieser Rückstellung erfassten Risikos erwähnt wird.

Verlagsadresse

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Aachener Straße 222

50931 Köln

Postanschrift

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Postfach 27 01 25

50508 Köln

Kontakt

T (0221) 400 88-99

F (0221) 400 88-77

info@rws-verlag.de

© 2024 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell