RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Nr. 15 Abs. 2Zur Frage der ordnungsgemäßen Benachrichtigung des Bankkunden über bevorstehenden Verfall von Optionsscheinen
Sonderbedingungen für WertpapiergeschäfteNr. 15
LG Mönchengladbach, Urt. v. 26.11.2001 – 1 O 490/00, WM 2002, 386LG MönchengladbachUrt.26.11.20011 O 490/00WM 2002, 386
Leitsatz:
Eine Bank erfüllt ihre Pflicht zur Benachrichtigung ihrer Depotkunden über den bevorstehenden Verfall von Rechten aus Optionsscheinen, wenn sie entsprechende Schreiben mit normaler Post an die Kunden verschicken lässt, die sie auf der Grundlage der bei ihr verbuchten Kundenbestände durch ihre Datenverarbeitungsanlage maschinell – fertig adressiert – erstellt hat. Auf den tatsächlichen Zugang kommt es nicht an. Bei erfahrungsgemäß nur im Promillebereich liegenden Zugangsstörungen ist die Bank nicht gehalten, kostentreibende Einschreiben gegen Rückschein zu versenden.