RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 277Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen der ec-Karte in Pkw
BGB§ 277
LG Hamburg, Urt. v. 23.11.2001 – 313 S 116/01, NJW-RR 2002, 264LG HamburgUrt.23.11.2001313 S 116/01NJW-RR 2002, 264
Leitsatz:
Das versehentliche Zurücklassen einer Handtasche im Kraftfahrzeug, in der sich eine ec-Karte befindet, begründet den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, so dass der Kontoinhaber den aus dem Missbrauch der ec-Karte entstandenen Schaden zu tragen hat. In diesem Fall stellt das Vergessen der ec-Karte ein „grobes Versehen“ dar und rechtfertigt nicht, den subjektiven Schuldvorwurf der groben Fahrlässigkeit herabzustufen.