RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
StPO § 95; StGB § 17Zur Frage der staatsanwaltlichen Befugnis, die Herausgabe von Kontounterlagen zu verlangen, ohne dass Gefahr in Verzug ist oder ein richterlicher Beschluss vorgelegt wird
StPO§ 95
StGB§ 17
LG Koblenz, Beschl. v. 31.10.2001 – 4 QS 67/01 (rechtskräftig), WM 2002, 383LG KoblenzBeschl.31.10.20014 QS 67/01rechtskräftigWM 2002, 383
Leitsätze:
1. Die Staatsanwaltschaft ist befugt, von einer Bank die Herausgabe von Kontounterlagen gemäß § 95 Abs. 1 StPO zu verlangen, ohne dass Gefahr im Verzuge vorliegt oder ein gesonderter richterlicher Beschluss erforderlich ist.
2. Zur Frage, wann ein unvermeidbarer Verbotsirrtum analog § 17 StGB vorliegt, wenn zahlreiche Gerichte unterschiedlicher Auffassung sind und aus verfahrensrechtlichen Gründen weder ober- noch höchstrichterliche Rechtsprechung ergehen kann.