RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 254, 242Schadensminderungspflicht des Kontoinhabers bei zwar unberechtigter Kontosperre, aber großem wachsenden Zinsschaden (hier: 20 000 DM) gegenüber kleinem Pfändungsbetrag (hier: ca. 240 DM)
BGB§ 254
BGB§ 242
OLG Rostock, Urt. v. 17.01.2002 – 1 U 33/00 (rechtskräftig), ZIP 2002, 429OLG RostockUrt.17.1.20021 U 33/00rechtskräftigZIP 2002, 429
Leitsätze:
1. Wird dem kontoführenden Kreditinstitut aufgrund einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung untersagt, bis zur Höhe des Schuldbetrages an den Inhaber des Sparkontos zu zahlen, begeht dieses eine Pflichtverletzung gegenüber dem Kontoinhaber, wenn sie das Konto zur Gänze sperrt und auch die Auszahlung des den arretierten Betrag übersteigenden Guthabens verweigert.
2. Der Kontoinhaber verletzt jedoch seine Schadensminderungsobliegenheit gemäß § 254 Abs. 2 BGB, wenn er wegen der unberechtigten Kontosperre einen Zinsschaden in Höhe von fast 20 000 DM anwachsen lässt, obwohl er dessen Entstehung durch Begleichung seiner bestandskräftig festgesetzten Schuld in Höhe von lediglich 242,16 DM gegenüber dem Pfändungsgläubiger verhältnismäßig leicht verhindern konnte.