RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 607Keine Einbeziehung von Kreditvermittlungskosten in Effektivzinsberechnung bei Risikofinanzierung über Spezialbank
BGB§ 138
BGB§ 607
OLG Köln, Urt. v. 16.01.2002 – 13 U 161/00, ZIP 2002, 563OLG KölnUrt.16.1.200213 U 161/00ZIP 2002, 563
Leitsätze:
1. Entfaltet der Kreditvermittler aufgrund des ihm erteilten Vermittlungsauftrages eine umfassende eigenständige Betreuungstätigkeit für seine Auftraggeber, die aufgrund ihrer persönlichen Kreditunwürdigkeit auf Kreditgeber angewiesen sind, welche sich auf Risikofinanzierungen spezialisiert haben, so sind die Vermittlungskosten trotz enger Zusammenarbeit von Kreditvermittler und Spezialbank nicht in die vertragliche Effektivzinsberechnung einzubeziehen.
2. Auf die Kreditlaufzeit entfallende, bei der Lebensversicherungsgesellschaft verzinslich zu hinterlegende und jeweils bei Fälligkeit abzubuchende Prämien einer als Kreditsicherheit dienenden Kapitallebensversicherung sind nicht in die vertragliche Effektivzinsberechnung einzubeziehen.
3. Beim Vergleich zwischen effektivem Vertragszins und marktüblichem Vergleichszins muss bei Schuldnern, die von den allgemeinen Banken als nicht mehr kreditwürdig angesehen werden, auch das besondere Rückzahlungsrisiko mit berücksichtigt werden.