RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG §§ 291, 308, 93, 304, 305Spruchstellenverfahren bei Übergang von Gewinnabführungs- zu Beherrschungsvertrag
AktG§ 291
AktG§ 308
AktG§ 93
AktG§ 304
AktG§ 305
BayObLG, Beschl. v. 15.11.2001 – 3Z BR 175/00, ZIP 2002, 127 = BB 2002, 218 = DB 2002, 315 = EWiR 2002, 89 (Luttermann)BayObLGBeschl.15.11.20013Z BR 175/00ZIP 2002, 127BB 2002, 218DB 2002, 315EWiR 2002, 89 (Luttermann)
Leitsätze:
1. Ein Spruchstellenverfahren ist durchzuführen, wenn ein Gewinnabführungsvertrag aufgehoben und zugleich ein Beherrschungsvertrag geschlossen wird; dieser Übergang stellt auch dann nicht nur eine bloße Vertragsänderung dar, wenn Regelungen des Gewinnabführungsvertrages insbesondere zu Ausgleichszahlungen und Abfindungen aufrechterhalten werden.
2. Die im Wesentlichen gleichartige Ausgestaltung der Rechtsfolgen bezüglich Abfindung und Ausgleich bei Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen schließt nicht aus, dass diese Rechtsfolgen wiederholt eintreten, wenn diese Verträge zwischen denselben Unternehmen in zeitlichem Abstand nacheinander abgeschlossen werden; ein einmal durchgeführtes Spruchstellenverfahren schließt weitere derartige Verfahren zwischen den gleichen Vertragsparteien nicht aus.