RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 607, 278, 831; VerbrKrG § 9Keine Haftung der Bank für fehlerhafte Angaben eines Anlagevermittlers über die Werthaltigkeit einer kreditfinanzierten Beteiligung am Immobilienfonds
BGB§ 607
BGB§ 278
BGB§ 831
VerbrKrG§ 9
OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.2001 – 14 U 121/99 (rechtskräftig), BKR 2002, 128OLG KarlsruheUrt.19.10.200114 U 121/99rechtskräftigBKR 2002, 128
Leitsätze:
1. Ein voll finanzierter Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ist nicht in jedem Einzelfall als von vorneherein vorprogrammiertes Verlustgeschäft anzusehen.
2. Ein Anlagevermittler ist nur hinsichtlich der Anbahnung eines Darlehensvertrages als Erfüllungsgehilfe der kreditgebenden Bank anzusehen. Macht der Anlagevermittler unrichtige Angaben über die Werthaltigkeit der mit dem Darlehen finanzierten Beteiligung an einem Immobilienfonds, haftet die kreditgebende Bank nicht für dieses Fehlverhalten.