RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 278, 254; ZPO § 287Haftung der Bank wegen Täuschung durch den Immobilienanlagevermittler bei Nichtberücksichtigung der Darlehenstilgung in Berechnungsbeispiel
BGB§ 278
BGB§ 254
ZPO§ 287
OLG Stuttgart, Urt. v. 08.10.2001 – 6 U 68/00 (rechtskräftig), EWiR 2002, 231 (Frisch)OLG StuttgartUrt.8.10.20016 U 68/00rechtskräftigEWiR 2002, 231 (Frisch)
Leitsätze:
1. Wird ein Kreditnehmer bei den den Darlehensvertrag anbahnenden Gesprächen vom Anlagevermittler bewusst über die tatsächliche Höhe der monatlichen Belastung getäuscht, indem planmäßig die monatlich zu leistende Darlehenstilgung in die Berechnung nicht einbezogen wurde, ist dieser Aufklärungsfehler dem Kreditinstitut gemäß § 278 BGB unabhängig davon zuzurechnen, ob zwischen dem Kreditinstitut und dem Anlagevermittler besondere vertragliche Abreden bestanden oder nicht.
2. Auch wenn sich aus dem Darlehensvertrag eine Tilgung von 1,5 % jährlich ergibt, ist für ein Mitverschulden des Kreditnehmers gemäß § 254 BGB kein Raum, wenn dieser gezielt davon abgehalten wurde, vor Unterzeichnung des Darlehensvertrags von dessen Inhalt detailliert Kenntnis zu nehmen.