RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 675, 259Beurteilung von Anleger- und Objektgerechtigkeit einer Anlage bei Vermögensbetreuungsvertrag isoliert für jeden Ankauf eines Wertpapiers
BGB§ 675
BGB§ 259
OLG Bamberg, Urt. v. 01.10.2001 – 4 U 62/01 (rechtskräftig), BKR 2002, 185OLG BambergUrt.1.10.20014 U 62/01rechtskräftigBKR 2002, 185
Leitsätze:
1. Die Empfehlung der im Juli 1993 emittierten holländischen Gulden-Fokker-Anleihen war bei einem konservativen und sicherheitsorientierten Anleger im Januar 1995 nicht anlegergerecht, selbst wenn die Wandelschuldverschreibung nur 4,1 % des Wertpapierdepots ausmachte.
2. Bei einem Vermögensbetreuungsvertrag ist hinsichtlich der Frage, ob eine Anlage anleger- bzw. objektgerecht war, keine Gesamtbetrachtung hinsichtlich des Wertpapierdepots anzustellen, sondern jeder Ankauf eines Papiers ist isoliert zu betrachten.
3. Bei einer Wandelschuldverschreibung, die nicht auf DM lautet, ist neben der Kursproblematik auch die Währungsproblematik (hier: niederländische Gulden), die Konkursquotenproblematik (nachrangige Befriedigung gegenüber gewöhnlichen Anleihengläubigern) und die Erläuterung der Wirkungsweise der Wandelanleihe vonnöten.
4. Die schadensverursachende Kausalität wird unterbrochen, wenn die Bank im Rahmen eines Vermögensbetreuungsvertrags zum Verkauf der Anlage rät und wiederholt vor einem Rückkauf der Anlage, der aus Gründen der Schadenskompensation vom Anleger beabsichtigt wird, warnt. Ein trotzdem durch den Anleger erfolgter Rückkauf und ein damit einhergehender Schaden ist von dem Anleger selbst zu tragen.