RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 134, 172; VerbrKrG § 15; RBerG Art. 1 § 1; GG Art. 12Geschäftsbesorgungsvertrag zum Abschluss eines Kreditvermittlungsvertrags
BGB§ 134
BGB§ 172
VerbrKrG§ 15
RBerGArt. 1 § 1
GGArt. 12
OLG München, Urt. v. 17.08.2001 – 21 U 1791/01, WM 2002, 500OLG MünchenUrt.17.8.200121 U 1791/01WM 2002, 500
Leitsätze:
1. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag, der zum Abschluss eines Finanzierungsvermittlungsvertrags mit einem Dritten ermächtigt, ist kein Kreditvermittlungsvertrag i. S. d. § 1 Abs. 3 VerbrKrG. Er muss deshalb nicht die Angaben nach § 15 Abs. 1 VerbrKrG enthalten.
2. Bei einer unerlaubten Rechtsberatung bleiben die von dem Rechtsbesorger vermittelten Verträge, z. B. Darlehensverträge, in der Regel wirksam. Hieran ändert auch ein enger Zusammenhang zwischen der unerlaubten Rechtsbesorgung und den durch sie zustande gebrachten Verträgen mit Dritten nichts.
3. Auch bei einer Großbank greift bei einer gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßenden Vollmacht zu einem Darlehensvertrag aus dem Jahr 1994 zu ihren Gunsten § 172 BGB ein.
4. Zum Einfluss des Grundrechts auf Berufsfreiheit auf die Reichweite des Rechtsberatungsgesetzes.