RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 242, 826; ZPO § 767Überforderungseinwand gegen jahrzehntealten Vollstreckungsbescheid nach Tod des Ehegatten
BGB§ 138
BGB§ 242
BGB§ 826
ZPO§ 767
OLG Köln, Beschl. v. 28.02.2001 – 13 W 8/01 (rechtskräftig), WM 2002, 438OLG KölnBeschl.28.2.200113 W 8/01rechtskräftigWM 2002, 438
Leitsätze:
1. Die in den 90er Jahren geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Inanspruchnahme nicht leistungsfähiger Ehegatten als Bürgen oder Mithaftende stellt weder unter dem Gesichtspunkt der Nichtigkeit der Mitverpflichtung (§ 138 BGB) noch unter dem Gesichtspunkt eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) nach dem Tode des anderen Ehegatten einen neuen Umstand i. S. v. § 767 Abs. 2 ZPO für die Erhebung einer Abwehrklage gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid dar.
2. Bei Vollstreckungsbescheiden, die lange vor der Rechtsprechungsänderung für die Mithaftung finanziell überforderter Ehegatten erwirkt wurden (hier im Jahre 1983), müssten schon ganz besondere Umstände hinzukommen, um eine sittenwidrige Ausnutzung des Titels zu begründen.