RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Andere Bundesgerichte
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2Abziehbarkeit von aufgrund eines Darlehensvertrages zu leistenden Zahlungen als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung auch bei Nichtzustandekommen des Bauträgervertrages
EStG§ 9
EStG§ 21
FGO§ 115
BFH, Beschl. v. 05.11.2001 – IX B 92/01 (FG Nürnberg), ZfIR 2002, 153 = BB 2002, 339BFHBeschl.5.11.2001IX B 92/01ZfIR 2002, 153BB 2002, 339FG Nürnberg
Amtliche Leitsätze:
1. Hat der Steuerpflichtige zur Finanzierung einer zum Vermieten bestimmten Eigentumswohnung ein Darlehen aufgenommen und nimmt er sein Angebot zum Abschluss des Bauträgervertrages zurück, weil das Bauvorhaben wegen Mittellosigkeit des Bauträgers scheitert, so sind die danach aufgrund des Darlehensvertrages noch zu leistenden Zahlungen (hier: Bereitstellungszinsen und Nichtbezugsentschädigung) als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
2. Wegen dieser Frage ist die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich.